FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
Ihre Experten für Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung
Erfahrung
Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht
Spezialisierung
Unsere Anwälte tragen den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht
Verhandlung
Spezialisten für Abfindungsverhandlungen
Erreichbarkeit
Termin innerhalb von 24h
Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Die Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei DOHM I WIEPRECHT Rechtsanwälte ist eine mit Hauptsitz in Hamburg bundesweit tätige Anwaltskanzlei, welche sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat.
Wir bieten in allen Bereichen des Arbeitsrechts eine umfassende und kompetente Beratung.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Arbeitgeber und Führungskräfte sowie Betriebsräte, Personalvertretungen und Mitarbeitervertretungen aus dem gesamten Bundesgebiet, außergerichtlich sowie vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.
Leistungen im Arbeitsrecht
Kündigung
Die Fachanwälte für Kündigungen
Aufhebungsvertrag
Die Fachanwälte für Kündigungen
Abmahnung
Die Fachanwälte für Kündigungen
Abfindung
Die Fachanwälte für Kündigungen
Zeugnis
Die Fachanwälte für Kündigungen
weitere Themen
Die Fachanwälte für Kündigungen
Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Fachanwalt im Arbeitsrecht
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt mit einer speziellen zusätzlichen Qualifikation. Der Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht” wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Um als Rechtsanwalt den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht” führen zu dürfen, ist ein erfolgreicher Fachanwaltslehrgang (umfasst 120 Vortragsstunden zu den Themenkomplexen Individualarbeitsrecht, kollektives Arbeitsrecht, dazugehörendes Verfahrensrecht und 15 Klausurstunden) sowie die Bearbeitung von mindestens 100 Fällen aus allen in § 10 FAO genannten Teilbereichen des Arbeitsrechts innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung auf die Fachanwaltschaft erforderlich.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist man verpflichtet jährlich mindestens 15 Stunden an Weiterbildung zu absolvieren und dies der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen, andernfalls verliert der Rechtsanwalt seinen Fachanwaltstitel (§ 15 FAO). Ein Rechtsanwalt, der keinen Fachanwaltstitel besitzt, muss der Rechtsanwaltskammer dagegen keine Fortbildung nachweisen.
Heutzutage ist aufgrund der Vielzahl neuer Gesetze und Gesetzesänderungen, die zunehmende Bedeutung europäischen Rechts sowie der Fortentwicklung von Rechtsprechung eine Spezialisierung in einem bestimmten Fachgebiet empfehlenswert.
Die Anwälte unserer Kanzlei haben sich deshalb spezialisiert und führen den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht”.