FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

Ihre Experten für Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung

Erfahrung

Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht

Spezialisierung

Unsere Anwälte tragen den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht

Verhandlung

Spezialisten für Abfindungsverhandlungen

Erreichbarkeit

Termin innerhalb von 24h

Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Die Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei DOHM I WIEPRECHT Rechtsanwälte ist eine mit Hauptsitz in Hamburg bundesweit tätige Anwaltskanzlei, welche sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat.

Wir bieten in allen Bereichen des Arbeitsrechts eine umfassende und kompetente Beratung.

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Arbeitgeber und Führungskräfte sowie Betriebsräte, Personalvertretungen und Mitarbeitervertretungen aus dem gesamten Bundesgebiet, außergerichtlich sowie vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.

Leistungen im Arbeitsrecht

Kündigung

Die Fachanwälte für Kündigungen

Aufhebungsvertrag

Die Fachanwälte für Kündigungen

Abmahnung

Die Fachanwälte für Kündigungen

Abfindung

Die Fachanwälte für Kündigungen

Zeugnis

Die Fachanwälte für Kündigungen

weitere Themen

Die Fachanwälte für Kündigungen

Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Fachanwalt im Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt mit einer speziellen zusätzlichen Qualifikation. Der Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht” wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Um als Rechtsanwalt den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht” führen zu dürfen, ist ein erfolgreicher Fachanwaltslehrgang (umfasst 120 Vortragsstunden zu den Themenkomplexen Individualarbeitsrecht, kollektives Arbeitsrecht, dazugehörendes Verfahrensrecht und 15 Klausurstunden) sowie die Bearbeitung von mindestens 100 Fällen aus allen in § 10 FAO genannten Teilbereichen des Arbeitsrechts innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung auf die Fachanwaltschaft erforderlich.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist man verpflichtet jährlich mindestens 15 Stunden an Weiterbildung zu absolvieren und dies der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen, andernfalls verliert der Rechtsanwalt seinen Fachanwaltstitel (§ 15 FAO). Ein Rechtsanwalt, der keinen Fachanwaltstitel besitzt, muss der Rechtsanwaltskammer dagegen keine Fortbildung nachweisen.

Heutzutage ist aufgrund der Vielzahl neuer Gesetze und Gesetzesänderungen, die zunehmende Bedeutung europäischen Rechts sowie der Fortentwicklung von Rechtsprechung eine Spezialisierung in einem bestimmten Fachgebiet empfehlenswert.

Die Anwälte unserer Kanzlei haben sich deshalb spezialisiert und führen den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht”.