FACHANWALT FÜR ARbeitgeber

Für Arbeitgeber

Zu unserem Leistungsumfang gehört die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern in allen Fragen des Arbeitsrechts. Zu unseren Mandanten zählen kleine und mittelständische Unternehmen. Dabei beraten und vertreten wir Arbeitgeber im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.

Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf individueller Ebene.

Kollektivarbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmervertretungen, wie zum Beispiel Betriebsräten oder Gewerkschaften. Es umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die die kollektiven Interessen der Arbeitnehmer regeln und schützen, insbesondere in Bezug auf Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungsrechte und Streiks.

Leistungsportfolio für Arbeitgeber

Zu unserem Leistungsportfolio für Arbeitgeber im Individual- und Kollektivarbeitsrecht zählt unter anderem:

  • Erstellung von Arbeitsverträgen und Zusatzvereinbarungen
  • Beratung und Vertretung von Arbeitgebern bei Aufhebungsverträgen und (Änderungs-)Kündigungen
  • Beratung und Vertretung in Trennungssituationen mit Arbeitnehmern mit Sonderkündigungsschutz
  • Vertretung gegenüber Integrationsämtern, Ämter für Arbeitsschutz und Fürsorgestellen
  • Beratung bei Fehlverhalten von Mitarbeitern
  • Abwehr von Forderungen
  • Bundesweite Vertretung in Gerichtsprozessen
  • Erstellung von Abmahnungen
  • Beratung bei Versetzungen von Arbeitnehmern
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Teilzeitarbeit (auch während der Elternzeit)
  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Prüfung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats
  • Erstellung von Betriebsvereinbarungen
  • Vertretung in Beschlussverfahren und in der Einigungsstelle
  • Führen von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
  • Beratung und Vertretung bei Umstrukturierungen, Betriebsschließungen und Massenentlassungen
  • Beratung in tariflichen Angelegenheiten

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht haben wir in diesen Bereichen eine hohe Erfahrung und können Sie in Hinblick auf bestehende Risiken und Handlungsmöglichkeiten auf höchstem Niveau beraten. Informieren Sie sich über unsere Abrechnungsmodalitäten und die Höhe unseres Stundenhonorars. Nehmen Sie hierzu gern Kontakt zu uns auf.