AUFHEBUNGSVERTRAG / ABWICKLUNGSVERTRAG

Ihre Experten bei Aufhebungsvertrag

Ihre Experten bei Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen

Wir prüfen, verhandeln und gestalten regelmäßig Abwicklungs- und Aufhebungsverträge für unsere Mandanten und sind seit Jahren sehr erfolgreich auf diesem Gebiet.

Die Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen gehört zu den Hauptschwerpunkten unserer anwaltlichen Tätigkeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Für unsere Mandanten erzielen wir dabei als Experten für Arbeitsrecht regelmäßig besonders hohe Abfindungen und lange Freistellungszeiträume.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber selbst einen Aufhebungsvertrag vorschlagen möchten. Dies kann insbesondere sinnvoll sein, wenn Sie kurzfristig das Unternehmen wechseln möchten.

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in der sie sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen.

Der Aufhebungsvertrag regelt dabei die genauen Modalitäten der Beendigung, wie z.B. den Zeitpunkt des Ausscheidens, die Höhe einer eventuellen Abfindung und weitere Regelungen wie bspw. Zeugnis, Freistellung und Urlaub.

Im Gegensatz zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die einseitig durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer ausgesprochen werden kann, bedarf der Aufhebungsvertrag der Zustimmung beider Vertragsparteien. Ein Aufhebungsvertrag kommt daher nur zustande, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einverstanden sind. Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis damit einvernehmlich beendet.

Bei einem Aufhebungsvertrag kann es unter Umständen zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) kommen. Die Sperrzeit tritt insbesondere dann ein, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst ohne wichtigen Grund gelöst hat. Ob ein wichtiger Grund in Ihrem Fall vorliegt, sollte sorgfältig anhand der aktuellen Rechtslage und Anwendungspraxis der Arbeitsagentur durch einen Experten für Arbeitsrecht geprüft werden.

Sie benötigen einen Experten für Ihren Abwicklungs- oder Aufhebungsvertrag?

Gerne sind wir für Sie da!

Abwicklungsvertrag

Ein Abwicklungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses regelt, wenn dieses beendet wird. Im Gegensatz zum Aufhebungsvertrag wird beim Abwicklungsvertrag in der Regel eine Kündigung ausgesprochen. Die Parteien einigen sich mit einem Abwicklungsvertrag folglich über die verschiedenen Modalitäten zu der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Ein Abwicklungsvertrag kann verschiedene Regelungen enthalten, wie z.B. den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Zahlung einer Abfindung, die Rückgabe von Betriebsmitteln oder eine Regelung zur Freistellung sowie offener Urlaubsansprüche. Durch den Abwicklungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis geordnet und einvernehmlich beendet – ohne rechtliche Streitigkeit.

Es ist sehr wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Regelungen im Abwicklungsvertrag sorgfältig prüfen lassen und sich gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt sind. Vor allem sollten Arbeitnehmer einen Abwicklungsvertrag von einem Experten für Arbeitsrecht aufsetzen oder prüfen lassen, um insbesondere eine Sperre durch das Arbeitsamt für den Bezug von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) bestmöglich zu verhindern.