KÜNDIGUNG

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Kündigung

Die Kündigung im Arbeitsverhältnis ist für Arbeitnehmer oft eine belastende Situation. Sie kann verschiedene Ursachen haben, wie z. B. wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens, persönliche Differenzen mit dem Vorgesetzten oder Veränderungen im Unternehmen, die die Kündigung rechtfertigen sollen. Für den betroffenen Arbeitnehmer bedeutet die Kündigung in der Regel Unsicherheit, finanzielle Sorgen und die Suche nach einer neuen beruflichen Perspektive.

Doch die Anforderungen, die an wirksame ordentliche Kündigungen nach dem Kündigungsschutzgesetz zu stellen sind, sind hoch. Dieses ist bereits anwendbar, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestand und in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer in dem Betrieb des Arbeitgebers beschäftigt werden.

Auch die Anforderungen, die an eine fristlose Kündigung zu stellen sind, sind hoch. Eine fristlose Kündigung stellt das härteste Sanktionsmittel des Arbeitgebers dar und zieht in der Regel weitere negative Folgen, wie die Verhängung einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld, nach sich.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer in einer solchen Situation ihre Rechte kennen und sich rechtlich beraten lassen. Oftmals gibt es Möglichkeiten gegen eine Kündigung vorzugehen, vor allem wenn sie gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt. Arbeitnehmer sollten mit einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt ihre Chancen erörtern, gegen eine Kündigung vorzugehen um eine Abfindung auszuhandeln oder den Arbeitsplatz zu erhalten. Hierbei sollten Arbeitnehmer schnell handeln, da in aller Regel gegen eine Kündigung innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhoben werden muss.

Insgesamt ist eine Kündigung im Arbeitsverhältnis für Arbeitnehmer eine schwierige Situation, die jedoch gemeistert werden kann. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg liegt ein wesentlicher  Schwerpunkt unserer Tätigkeiten darauf, die Folgen einer Kündigung durch das Führen von Kündigungsschutzprozessen und dem Aushandeln von möglichst hohen Abfindungen abzumildern.

Auch die Anforderungen, die an eine fristlose Kündigung zu stellen sind, sind hoch. Eine fristlose Kündigung stellt das härteste Sanktionsmittel des Arbeitgebers dar und zieht in der Regel weitere negative Folgen, wie die Verhängung einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld, nach sich.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer in einer solchen Situation ihre Rechte kennen und sich rechtlich beraten lassen. Oftmals gibt es Möglichkeiten gegen eine Kündigung vorzugehen, vor allem wenn sie gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt. Arbeitnehmer sollten mit einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt ihre Chancen erörtern, gegen eine Kündigung vorzugehen um eine Abfindung auszuhandeln oder den Arbeitsplatz zu erhalten. Hierbei sollten Arbeitnehmer schnell handeln, da in aller Regel gegen eine Kündigung innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhoben werden muss.

Insgesamt ist eine Kündigung im Arbeitsverhältnis für Arbeitnehmer eine schwierige Situation, die jedoch gemeistert werden kann. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg liegt ein wesentlicher  Schwerpunkt unserer Tätigkeiten darauf, die Folgen einer Kündigung durch das Führen von Kündigungsschutzprozessen und dem Aushandeln von möglichst hohen Abfindungen abzumildern.

Kündigungsschutzklage

Um gegen eine Kündigung vorzugehen ist es oft ratsam, eine Kündigungsschutzklage von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung erheben zu lassen.

Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer, die eine Kündigungsschutzklage in Erwägung ziehen, sich rechtzeitig anwaltlich beraten lassen, um ihre Chancen und Risiken abzuwägen.

Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage kann für Sie als Arbeitnehmer ein wichtiges Mittel sein, um Ihre Rechte zu verteidigen und gegebenenfalls eine angemessene Abfindung zu erzielen, denn einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Diese ist in der Regel mit dem Arbeitgeber auszuhandeln. Ferner kann nur mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage für den Erhalt des Arbeitsplatzes gekämpft werden. Auch negative Folgen nach einer fristlosen Kündigung, wie die Verhängung einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld und die sofortige Einstellung der Gehaltszahlung, können oft durch die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beseitigt werden.

Als auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte können wir Sie im gesamten Verfahren vertreten und die Kündigungsschutzklage erheben. Dabei beraten wir Sie in Hinblick auf bestehende Risiken und besprechen mit Ihnen die passende Strategie, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.